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BFH Urteil v. - I 122/62 U BStBl 1964 III S. 83

Leitsatz

Die Förderung der "Freikörperkultur" ist gegenwärtig nach der Volksanschauung nicht als Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks anzusehen.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 83
BFHE 1964 S. 212 Nr. 78
OAAAB-48019

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 31.10.1963 - I 122/62 U

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