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BFH Urteil v. - VI 19/63 U BStBl 1964 III S. 328

Leitsatz

  1. Zum Begriff "Entnahme" im Sinne von §6 Abs. 1 Ziff. 4 und §10 a EStG 1957.

  2. Eine Entnahme liegt nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger aus seinem Einzelunternehmen Vermögensgegenstände in eine OHG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einbringt.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 328
BFHE 1964 S. 264 Nr. 79
TAAAB-48000

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BFH, Urteil v. 07.02.1964 - VI 19/63 U

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