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BFH Urteil v. - I 325/61 S BStBl 1964 III S. 17

Leitsatz

Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an Nichtgesellschafter können grundsätzlich nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, wenn die Empfänger Personen sind, die den Gesellschaftern oder einem der Gesellschafter nahestehen. Daß es sich um Personen handelt, die der Gesellschaft nahestehen, reicht für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht aus.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 17
BFHE 1964 S. 46 Nr. 78
JAAAB-47977

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BFH, Urteil v. 25.10.1963 - I 325/61 S

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