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BFH Urteil v. - VI 95/62 U BStBl 1964 III S. 7

Leitsatz

  1. Steuerabzug auf Trinkgelder einer Kellnerin durch den Gastwirt.

  2. Bestehen Bedenken gegen die Angaben einer Kellnerin über die Höhe der vereinnahmten Trinkgelder, so kann das Finanzamt den Arbeitgeber wegen Nichteinbehaltung der Lohnsteuer in Anspruch nehmen, wenn der Gastwirt, obwohl er Bedenken gegen die Angaben der Kellnerin haben mußte, deren Angaben unbeanstandet übernommen hat, ohne dem Finanzamt Mitteilung zu machen.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 7
BFHE 1964 S. 17 Nr. 78
TAAAB-47913

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BFH, Urteil v. 04.10.1963 - VI 95/62 U

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