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BFH Urteil v. - I 104/60 S BStBl 1961 III S. 483

Leitsatz

  1. Beträge, die das beherrschende Unternehmen an den Minderheitsgesellschafter des Organs auf Grund einer im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages gegebenen Dividendengarantie zahlt, unterliegen bei dem Organ auch im Veranlagungszeitraum 1953 nach den Grundsätzen des Gutachtens des Bundesfinanzhofs I D 1/56 S vom (BStBl 1957 III S. 139, Slg. Bd. 64 S. 368) der Erfolgsbesteuerung und nicht der Mindestbesteuerung. Die hiervon abweichende Übergangsregelung in gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder (vgl. für das Land Nordrhein-Westfalen Erlaß vom , Abschnitt IV, BStBl 1957 II S. 140) ist nicht wirksam, da die Voraussetzungen des §131 AO nicht vorliegen.

  2. Die der Erfolgsbesteuerung bei der GmbH unterliegende garantierte Dividende stellt eine berücksichtigungsfähige Ausschüttung im Sinne des §19 Abs. 2 Satz 2 KStG 1953 dar.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 483
BFHE 1962 S. 597 Nr. 73
YAAAB-47826

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BFH, Urteil v. 25.07.1961 - I 104/60 S

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