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BFH Urteil v. - III 329/58 U BStBl 1961 III S. 349

Leitsatz

Der von den Gesellschaftern einer OHG nach den Vorschriften des HGB bestellte Liquidator ist das einzige Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Abwicklungsgesellschaft. Die Zustellung von Steuerbescheiden an den Liquidator ist ausreichend; es bedarf keiner zusätzlichen Zustellung an die Gesellschafter.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 349
BFHE 1962 S. 221 Nr. 73
TAAAB-47618

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BFH, Urteil v. 16.06.1961 - III 329/58 U

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