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BFH Urteil v. - VI 128/61 U BStBl 1962 III S. 184

Leitsatz

  1. Ein Verkehrsrichter kann in der Regel nicht einen Teil der ihm für die Anschaffung eines Pkw aufgewandten Kosten als Werbungskosten geltend machen.

  2. Gibt die Justizverwaltung einem Verkehrsrichter zur Abgeltung der durch seinen Pkw dienstlich veranlaßten Aufwendungen ein monatliches Pauschale, so ist zu vermuten, daß damit der dienstlich veranlaßte Teil der Aufwendungen voll abgegolten ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 184
BFHE 1962 S. 489 Nr. 74
DAAAB-47470

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BFH, Urteil v. 01.12.1961 - VI 128/61 U

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