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BFH Urteil v. - VI 283/60 U BStBl 1962 III S. 54

Leitsatz

  1. Erbbauzinsen zählen zu den dauernden Lasten gemäß §§ 9 Ziff. 1 und 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG.

  2. Sie sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen, wenn ein ausreichender zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der späteren Errichtung eines Hauses auf dem Erbbaugrundstück besteht.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 54
BFHE 1962 S. 143 Nr. 74
YAAAB-47382

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BFH, Urteil v. 10.11.1961 - VI 283/60 U

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