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BFH Urteil v. - VI 283/60 U BStBl 1962 III S. 54

Leitsatz

  1. Erbbauzinsen zählen zu den dauernden Lasten gemäß §§ 9 Ziff. 1 und 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG.

  2. Sie sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen, wenn ein ausreichender zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der späteren Errichtung eines Hauses auf dem Erbbaugrundstück besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 54
BFHE 1962 S. 143 Nr. 74
YAAAB-47382

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BFH, Urteil v. 10.11.1961 - VI 283/60 U

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