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BFH Urteil v. - VI 168/59 U BStBl 1960 III S. 103

Leitsatz

  1. Die Regelung der Einkommensbesteuerung dauernd getrennt lebender Ehegatten im EStG 1958 verletzt kein Grundrecht und ist rechtsgültig.

  2. Hat der Gesetzgeber zur Abgeltung bestimmter Lasten im Interesse der Vereinfachung des Steuerrechts und der einheitlichen Rechtsanwendung Pauschbeträge festgesetzt, so bedeutet es keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, wenn die dadurch eintretende Minderung der Einkommensteuer verschieden hoch ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 103
BFHE 1960 S. 277 Nr. 70
WAAAB-47387

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BFH, Urteil v. 29.01.1960 - VI 168/59 U

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