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BFH Urteil v. - IV 331/60 U BStBl 1961 III S. 308

Leitsatz

Für die Frage der Anerkennung von Reiseaufwendungen eines Steuerpflichtigen aus Anlaß einer beruflichen Fachveranstaltung im Ausland als Betriebsausgaben hält der Senat an den Grundsätzen seiner Entscheidung IV 229/57 U vom (BStBl 1959 III S. 44, Slg. Bd. 68 S. 113) fest. Die Wahl eines ausländischen Tagungsortes kann aber nicht nur bei internationalen Fachtagungen, sondern auch dann geboten sein, wenn das Tagungsprogramm nach Inhalt und Umfang nur an diesem Tagungsort durchgeführt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 308
BFHE 1962 S. 108 Nr. 73
IAAAB-47289

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BFH, Urteil v. 13.04.1961 - IV 331/60 U

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