Der Senat tritt für die Auslegung des Begriffs "Verlust der Erwerbsgrundlage" in
§ 7 a EStG 1955 der zu
§ 10 a EStG 1955 ergangenen Entscheidung des VI. Senats VI 147/60 S vom (Slg. Bd. 71 S. 570) bei.
Es ist kein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn das Finanzgericht die Erhebung eines angebotenen Zeugenbeweises mit der Begründung
ablehnt, daß es, auch wenn es die unter Beweis gestellte Behauptung als richtig unterstelle, nicht zu einer anderen Entscheidung
kommen würde.
Es ist kein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn das Finanzgericht im Laufe einer der Entscheidung vorangehenden mündlichen
Verhandlung Zweifel an dem Erfolg des Rechtsmittels äußert.
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 54 BFHE 1961 S. 144 Nr. 72 PAAAB-47197