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BFH Urteil v. - IV 329/57 U BStBl 1960 III S. 276

Leitsatz

Wird das Urteil des Finanzgerichts wegen mangelnder Sachaufklärung aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen, so ist das Finanzgericht nicht berechtigt erneut ohne entsprechende Sachaufklärung zu entscheiden, weil es diese aus irgendwelchen Gründen nicht für angezeigt hält.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 276
BFHE 1961 S. 76 Nr. 71
WAAAB-47147

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 07.04.1960 - IV 329/57 U

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