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BFH Urteil v. - III 110/58 S BStBl 1961 III S. 250

Leitsatz

  1. Zur Zurechnung eines Kaliförderungsrechtes (Gewerbeberechtigung).

  2. Trotz des wirtschaftlichen Eigentums des Unternehmers an der Gewerbeberechtigung können die dafür zu entrichtenden langdauernden Zahlungen nach den Umständen des Einzelfalles nicht als Kaufpreisraten, sondern als wiederkehrende Leistungen im Sinne der §§ 15, 17 Abs. 3, 67 Abs. 1 Ziff. 4 BewG anzusehen sein.

  3. Zur Berechnung des Kapitalwertes der dem Grund Stückeigentümer zustehenden Kaliförderzinsen bei der Veranlagung zur Vermögensabgabe.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 250
BFHE 1961 S. 682 Nr. 72
XAAAB-47151

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BFH, Urteil v. 04.11.1960 - III 110/58 S

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