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BFH Urteil v. - I 351/56 U BStBl 1958 III S. 462

Leitsatz

  1. Die GmbH & Co. KG ist einkommensteuerlich als Personengesellschaft (nicht als Kapitalgesellschaft) zu behandeln.

  2. Wird eine Gesellschaft als Personengesellschaft (OHG, KG) in das Handelsregister eingetragen, so besteht die Vermutung, daß sie ein Handelsgewerbe betreibt. Die Vermutung bedarf zu ihrer Widerlegung durch die Gesellschaft des Nachweises, daß eindeutig kein Handelsgewerbe vorliegt.

  3. Die einkommensteuerliche Behandlung der Gesellschaftsteuer bei Gründung der GmbH & Co. KG und von Finanzierungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 462
BFHE 1959 S. 492 Nr. 67
YAAAB-46935

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BFH, Urteil v. 16.09.1958 - I 351/56 U

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