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BFH Urteil v. - I 228/58 U BStBl 1959 III S. 331

Leitsatz

Arbeitet ein Ehegatte auf Grund eines Vertrages in einer zwischen fremden Personen bestehenden Personengesellschaft mit, in der der andere Ehegatte persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer ist, so ist ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Ehegatten und der Gesellschaft in der Regel steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Ehegatte-Gesellschafter mindestens zu 25 v. H. am Gewinn und Vermögen der Personengesellschaft beteiligt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 331
BFHE 1960 S. 181 Nr. 69
MAAAB-46897

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BFH, Urteil v. 14.07.1959 - I 228/58 U

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