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BFH Urteil v. - I 136/57 U BStBl 1959 III S. 340

Leitsatz

  1. Lehnt die Oberfinanzdirektion im Rahmen ihrer Zuständigkeit an Stelle des Finanzamts einen Antrag nach § 131 Abs. 1 AO n. F. ab, so ist hiergegen die Beschwerde nach § 237 AO gegeben.

  2. Gegen die Beschwerdeentscheidung des Ministeriums ist die Klage nach Art. 19 Abs. 4 GG zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 340
BFHE 1960 S. 209 Nr. 69
UAAAB-46812

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BFH, Urteil v. 24.06.1959 - I 136/57 U

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