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BFH Urteil v. - I 10/57 U BStBl 1957 III S. 324

Leitsatz

  1. Bei neu angeschafften Reiseomnibussen, die in den ersten Jahren ihrer betrieblichen Nutzung in besonderer Art genutzt werden, kann die degressive Abschreibung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen angebracht sein.

  2. Bei Anlagegütern, deren betriebliche Nutzungsdauer fünf Jahre nicht übersteigt, ist die degressive Abschreibung in der Regel nicht gerechtfertigt. Es müssen hier für ihre Anwendung ganz besondere Umstände vorliegen.

  3. Zur Bemessung des Abschreibungssatzes bei der degressiven Abschreibung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 324
BFHE 1958 S. 236 Nr. 65
AAAAB-46674

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BFH, Urteil v. 16.07.1957 - I 10/57 U

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