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BFH Urteil v. - IV 115/57 U BStBl 1958 III S. 350

Leitsatz

Für die Ermittlung des abzugsfähigen Verlustes gelten bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung die gleichen Grundsätze wie für die Gewinnermittlung. Danach ist beim Vorhandensein mehrerer Betriebe in der Person eines Steuerpflichtigen Voraussetzung für den Verlustabzug, daß für alle Betriebe eine ordnungsmäßige Buchführung vorliegt, auf Grund deren das Gesamtergebnis ermittelt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 350
BFHE 1959 S. 200 Nr. 67
FAAAB-46603

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BFH, Urteil v. 08.05.1958 - IV 115/57 U

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