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BFH Urteil v. - IV 447/55 U BStBl 1957 III S. 165

Leitsatz

Kauft eine Getreidebrennerei infolge des gesetzlichen Verbots, eigenes Getreide zu verbrennen, fremde Rohstoffe, so ist ein Zukauf nur im Umfange der Eigenerzeugung unschädlich; geht der Zukauf darüber hinaus, so ist die Frage, ob die Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb zu behandeln ist, nach den Grundsätzen des Urteils IV 250/50 U vom (Slg. Bd. 55 S. 171, BStBl 1951 III S. 65 = StRK GewStG § 2 Abs. 1 Rechtsspruch 18) zu entscheiden.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 165
BFHE 1957 S. 441 Nr. 64
DAAAB-46501

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BFH, Urteil v. 07.03.1957 - IV 447/55 U

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