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BFH Urteil v. - IV 335/54 U BStBl 1955 III S. 393

Leitsatz

Ist für einzelne gewerbliche Geschäfte die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu verneinen, so ist die Steuerbegünstigung des § 10a EStG 1950 zu versagen, wenn nach dem Gesamtbild die nicht ordnungsmäßig verbuchten Geschäfte einen nicht belanglosen Teil der gewerblichen Betätigung und des Gewinns ausmachen.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 393
BFHE 1956 S. 505 Nr. 61
AAAAB-46434

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BFH, Urteil v. 17.11.1955 - IV 335/54 U

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