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BFH Urteil v. - II 137/55 U BStBl 1956 III S. 137

Leitsatz

  1. § 92 Abs. 3 AO findet keine Anwendung auf rechtskräftige Steuerbescheide, wenn durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einer Rechtsfrage entgegen der Auffassung von Verwaltungsrichtlinien erkannt wird, die den Steuerbescheiden zugrunde liegt.

  2. Steuergerichte (Finanzgerichte und Bundesfinanzhof) sind keine Aufsichtsbehörden im Sinne von § 222 Abs. 1 Ziff. 4 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 137
BFHE 1956 S. 372 Nr. 62
SAAAB-46334

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BFH, Urteil v. 14.03.1956 - II 137/55 U

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