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BFH Urteil v. - III 123/53 U BStBl 1955 III S. 289

Leitsatz

  1. Zur Frage der ordnungsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts, wenn ein nach § 2 Abs. 4 des Bayer. Gesetzes zur Wiederherstellung der Finanzgerichtsbarkeit vom ernannter beamteter Beisitzer mitgewirkt hat.

  2. Bei Fortschreibung des Einheitswerts einer wirtschaftlichen Einheit wegen Bestandsveränderung können bei der vorangegangenen Einheitswertfeststellung begangene Bewertungsfehler beseitigt werden. Voraussetzung ist, daß ein einwandfrei feststellbarer Bewertungsfehler vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 289
BFHE 1956 S. 237 Nr. 61
SAAAB-46159

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BFH, Urteil v. 05.08.1955 - III 123/53 U

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