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BFH Urteil v. - III 44/54 U BStBl 1955 III S. 212

Leitsatz

Lotterielose stellen Wertpapiere (Inhaberschuldverschreibungen) dar. Ihre unterschiedliche Bewertung in der RM-Schlußbilanz und DM-Eröffnungsbilanz kann daher, da sie weder zu den festverzinslichen Wertpapieren noch zu den Forderungen im Sinne des § 164 Abs. 1 LAG gehören, nicht zu einem Gläubigerverlust führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 212
BFHE 1956 S. 37 Nr. 61
QAAAB-45944

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BFH, Urteil v. 20.05.1955 - III 44/54 U

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