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BFH Urteil v. - III 10/53 S BStBl 1954 III S. 298

Leitsatz

Wertfortschreibungen von Grundstücken sind nicht zulässig, wenn sie im Zuge einer grundsätzlichen Entwicklung der Wertverhältnisse für beträchtliche Teile des Bundesgebietes in Frage kommen und damit praktisch eine Hauptfeststellung ersetzen würden. Dies gilt auch für die Berücksichtigung des stark störenden Lärms von Düsenjägern der Besatzungsmächte bei der Einheitsbewertung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 298
BFHE 1955 S. 226 Nr. 59
GAAAB-45687

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BFH, Urteil v. 06.08.1954 - III 10/53 S

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