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Bankrecht | Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung
Der entschieden, dass die bundesweit einheitliche Praxis einer Bank, nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung ihre Kunden pauschal mit 6 € Schadensersatz zu belasten, unzulässig ist (Anschluss an und 5/97, wonach Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung unzulässig sind). Zwar handelt es sich bei der mit Rundschreiben v. 4. 5. 1998 eingeführten einheitlichen Praxis um keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es liegt aber ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 306a BGB vor, wodurch die Inhaltskontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB eröffnet wird. Die Schuldnerbank kann aber ihre Aufwendungen im Interbankenverhältnis bei der Gläubigerbank liquidieren, wobei es die Kreditwirtschaft in der ...