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Verbrauchsteuern | Nichteintreffen der Erzeugnisse am Bestimmungsort
Das NWB IAAAB-43968 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Art. 20 der Richtlinie 92/12/EWG (Systemrichtlinie) soll Kompetenzkonflikte zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bei der Verbrauchbesteuerung von Erzeugnissen, die im Verfahren unter Steueraussetzung Gegenstand einer Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit waren, verhindern. Deshalb hat jeder der in den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift geregelten Fälle einer Zuwiderhandlung seinen eigenen Anwendungsbereich. (2) Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie erfasst die Fälle, in denen die Erzeugnisse nicht am Bestimmungsort eingetroffen sind und der Ort der Zuwiderhandlung nicht festgestellt werden konnte. Bestimmungsort ist bei einem auf Ausfuhr aus der Gemeinschaft angelegten Verfahren der Steuer...