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Lohnsteuer | Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt und im Bereich der Fischerei
Der Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezugs „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom an auf einheitlich 201 € monatlich angehoben. Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei gelten folgende Werte: Frühstück 45 €, Mittag- und Abendessen jeweils 78 € monatlich. Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab (weiterhin) monatlich 45 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 € und für Kanalsteueranwärter monatlich 24 €. Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen. Die neuen Sachbezugswerte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für den ...