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Körperschaftsteuer | Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Krankenhäusern
Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. von § 67 AO begründen. Üben sie darüber hinaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, wird gesondert geprüft, ob insoweit ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein weiterer Zweckbetrieb nach Maßgabe der §§ 65, 66 oder 68 AO vorliegt. Mit Verfügung v. - S 0186 A - 6 - St II 1.03 NWB OAAAB-36530 nimmt die OFD Frankfurt a. M. ausführlich Stellung zur steuerlichen Beurteilung der folgenden zusätzlichen Krankenhausleistungen: Überlassung von Telefonen und Fernsehgeräten gegen Entgelt an die Patienten, Personal- und Sachmittelgestellung an Belegärzte zwecks (teil-)stationärer Behandlung durch die Belegärzte und Personal- und Sachmittelgestellung an Chefärzte zur Erbringung von Wa...