Anwendung der 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
bei der Verfügbarkeit mehrerer KfZ im Betriebsvermögen
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die
Einkommensbesteuerung 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001
Leitsatz
Wird bei vier im
Betriebsvermögen befindlichen Kraftfahrzeugen für keines der
Fahrzeuge zum Nachweis der privaten Nutzung ein Fahrtenbuch geführt, ist
die typisierende 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf alle
vier Fahrzeuge anzuwenden (vgl. Ziff. 2 des IV A 6
– S 2177 – 1/02, BStBl I 2002, S. 148). Dem steht die
–wegen Verschmutzung des Kofferraums und gemeinsamer Nutzung nur eines
Fahrzeuges durch die Eheleute– behauptete Nutzung nur zweier Fahrzeuge
zu privaten Zwecken nicht entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 685 Nr. 12 EFG 2005 S. 685 Nr. 9 KÖSDI 2005 S. 14803 Nr. 9 XAAAB-44760
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