Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der
Veräußerung eines einzigen Grundstücks durch einen
Makler
Einkommensteuer 1992 Gewerbesteuermessbetrag 1992
Leitsatz
Ein Makler, dessen Gewerbeerlaubnis
ausdrücklich die Tätigkeit als Bauträger und als Baubetreuer
ausnimmt, kann gleichwohl mit dem Kauf eines unbebauten Grundstücks,
welches kurze Zeit nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags an eine
Warenhandelsgesellschaft vermietet, nach den Vorgaben des späteren Mieters
mit einem vollständigen SB-Markt nach den Plänen seiner als
Architektin tätigen Ehegattin bebaut und noch vor Fertigstellung an einen
in den langfristigen Mietvertrag eintretenden Dritten
weiterveräußert wird, im Rahmen eines gewerblichen
Grundstückshandels tätig sein, der mit der Maklertätigkeit einen
Gewerbebetrieb bildet. Dem steht nicht entgegen, dass der Verbrauchermarkt
nicht für die späteren Käufer des Marktes errichtet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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