Umsatzsteuerpflicht der Provision für die Beschaffung eines anderen Käufers für PKW
Vermittlungsleistung
Umsatzsteuer
Leitsatz
1. Kann der Käufer eines PKW dem Kfz-Händler das Fahrzeug aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr selbst abnehmen
und präsentiert er ihm einen Dritten als neuen Erwerber, von dem er dann das Fahrzeug least, und erhält der ursprüngliche
Käufer und nunmehrige Leasingnehmer den ursprünglich im Rahmen eines Großabnehmervertrages vereinbarten Preisnachlass im Wege
einer Gutschrift des Kfz-Händlers, so steht dem Kfz-Händler aus der von ihm erteilten Gutschrift der Vorsteuerabzug zu (Leistungsaustausch
durch Beschaffung eines neuen Käufers gegen Provision).
2. Eine Vermittlungsleistung liegt vor, wenn bezüglich der vermittelten Leistung im fremden Namen und für fremde Rechnung
gehandelt wird. Der Wille, im fremden Namen handeln zu wollen und unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem leistenden Unternehmer
und Leistungsempfänger herstellen zu wollen, muss den Beteiligten gegenüber deutlich zum Ausdruck kommen.
Fundstelle(n): WAAAB-44756
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Online-Dokument
FG Bremen, Urteil v. 05.05.2004 - 2 K 540/02, 2 K 541/02(5)
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