Vergünstigter Erwerb von Gesellschaftsanteilen als Arbeitslohn
Einkommensteuer 1994 und 1995
Leitsatz
Dem Geschäftsführer einer Unternehmensgruppe, dem durch den Mehrheitsgesellschafter bereits bei Abschluss seines Anstellungsvertrages
für den Fall des Erreichens bestimmter Ertragsziele die Möglichkeit zugesichert wurde, Anteile an den Konzerngesellschaften
zum Nennwert zu übernehmen, fließt im Zeitpunkt der Ausübung der Option steuerpflichtiger Arbeitslohn in Höhe der Differenz
zwischen der geleisteten Zahlung und dem gemeinem Wert der erworbenen Anteile zu. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Interesse
des Altgesellschafters bei der Einräumung der Option im Wesentlichen darauf gerichtet war, eine Person an die Unternehmensgruppe
zu binden, die nicht vorrangig Kapital einbringen, sondern vor allem durch ihre Arbeitsleistung in der Lage sein sollte, die
Gruppe strategisch neu auszurichten und zu sanieren.
Fundstelle(n): NAAAB-44746
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Bremen, Urteil v. 27.02.2003 - 1 K 66/02, 1 K 68/02
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