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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 246/02 EFG 2005 S. 760

Gesetze: AO § 163, AO § 227, ErbStG § 14 Abs. 1 S. 4

Erbschaftsteuer: Negative Vorschenkungen

Leitsatz

Mit einem positiven Erbfallerwerb sind negative Vorschenkungen auch im Billigkeitsweg zumindest dann nicht zusammenzurechnen, wenn kein einheitliches Schenkungsversprechen ersichtlich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 760
EFG 2005 S. 760 Nr. 10
WAAAB-44717

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.11.2004 - III 246/02

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