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Außensteuerrecht | keine allgemeine Bagatellgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Passive niedrig besteuerte Einkünfte ausländischer Zwischengesellschaften i. S. des § 8 AStG sind grundsätzlich auch dann gem. §§ 7 ff. AStG hinzu- und gem. § 14 AStG zuzurechnen, wenn sie weniger als 10 v. H. der gesamten Bruttoerträge der ausländischen Zwischengesellschaft betragen. Die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung enthalten keine allgemeine „Bagatellgrenze” (). • Hinweis: Im Streitfall war der Kl. an einer in der Schweiz ansässigen AG beteiligt und über diese an einer weiteren in der Schweiz ansässigen AG schweizerischen Rechts. Neben Einkünften aus aktiver Tätigkeit (Entwicklung und Vertrieb von Fachliteratur, Verlagsgeschäft) erzielten beide AG Zinserträge aus umlaufenden Finanzmitteln und Erträge aus Darlehensausreichungen: Diese ...BStBl I 2004