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NWB Nr. 12 vom Seite 925

Anwendungserlass zum Kontenabrufverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen hat am in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die bereits angekündigte Verwaltungsanweisung zum Kontenabrufverfahren nach der Abgabenordnung für Finanzbehörden und andere Behörden und Gerichte herausgegeben (; s. auch NWB EN-Nr. 297/2005). Damit liegt eine gemeinsam vereinbarte Verwaltungsanweisung vor, die den Behörden eine verbindliche Richtschnur gibt, wie das Gesetz auszulegen ist.

Ein Kontenabruf kann nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen weder willkürlich noch heimlich erfolgen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass der Betroffene in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf informiert wird, auch wenn sich durch den Abruf keine Abweichungen zu den Angaben des Betroffenen herausgestellt haben. Die Möglichkeit der Überprüfung eines Kontenabrufs durch Gerichte ist damit gewährleistet. Dies gilt sowohl für einen Kontenabruf für steuerliche als auch für andere Zwecke.

Die Verwaltungsanweisung zählt zudem die außersteuerlichen Gesetze namentlich auf, für deren Durchführung ein Kontenabruf aufgrund der im Gesetz abstrakt bestimmten Vorauss...

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