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Straßenverkehrsrecht | Abschleppen trotz im Fahrzeug sichtbaren Anwohnerparkausweises
Ein in einem absoluten Haltverbotsbereich geparktes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn der Anwohnerparkausweis des Halters sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist. Der Ausweis stellt für sich allein keinen konkreten Hinweis auf die Erreichbarkeit und Bereitschaft des Fahrers zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs dar (, NVwZ-RR 2005, 37).