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Einkommensteuer | Beim Au-pair-Aufenthalt gewährtes Taschengeld als Einkünfte und Bezüge
Erhält ein Kind während der Teilnahme an einem Au-pair-Programm in den USA ein wöchentliches Taschengeld in Höhe von 139 US-$, gehört dieser Betrag als Entgelt für die im Rahmen des Au-pair-Programms geleisteten Dienste zu den Einkünften und Bezügen des Kindes i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (, n. v. NWB DAAAB-42561).