Teil IV: Wohnflächenberechnung
§ 42 Wohnfläche [1]
1Ist die Wohnfläche bis zum nach dieser Verordnung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. 2Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom (BGBl I S. 2346) anzuwenden.
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TAAAB-44504
1Anm. d. Red.: § 42 i. d. F. der VO v. (BGBl I S. 2346).