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BBK 6/2005 S. 4481
Steuerfreiheit von Abfindungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG)
Seit der Neufassung des § 3 Nr. 9 EStG durch das EStRG 1974 kommt es für die Steuerfreiheit einer Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht mehr darauf an, ob dem Arbeitnehmer eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber noch zuzumuten ist ().