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FG Köln Beschluss v. - 11 V 5145/04 EFG 2005 S. 569

Gesetze: UStG § 3a Abs 2 Nr 4, FGO § 69, UStG § 3a Abs 2 Nr 1 Buchst c

Umsatzsteuer:

Ort der Vermittlung von Bauleistungen

Leitsatz

1) Ort der Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Belegenheitsort.

2) § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG ist vorrangig vor § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 724 Nr. 12
EFG 2005 S. 569
EFG 2005 S. 569 Nr. 7
EAAAB-44172

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FG Köln, Beschluss v. 17.01.2005 - 11 V 5145/04

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