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Slowenien | neues Mehrwertsteuergesetz
Mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 97/2004 v. und Nr. 114/2004 v. ) sind die Mehrwertsteuerregelungen den EU-Bedingungen weiter angepasst worden. Der Regelsteuersatz beträgt unverändert 20 %. Der ermäßigte Satz von 8,5 % gilt für Lebensmittel, Wasser, Medikamente, medizinische Hilfsmittel und Geräte, die Personenbeförderung, Bücher, Broschüren und Zeitungen, Kino-, Theater-, Museums- und Ausstellungsbesuche, Besuche von Sportveranstaltungen, Autorenrechte von Künstlern und Schriftstellern usw. Festgelegt sind auch zahlreiche Leistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, wie Leistungen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, für Vermietungen, Parkleistungen, für die Unterbringung in Hotels, Pensionen, auf Campin...