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BGH 23.02.2005 XII ZR 114/03, NWB 10/2005 S. 80

Familienrecht | Antrag auf Verbraucherinsolvenz zur Sicherung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

Einen Unterhaltsschuldner trifft grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn dieses Verfahren geeignet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen seiner minderjährigen Kinder Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen ().

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