Anforderungen an den Nachweis anzurechnender ausländischer
Steuern
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Eine Erträgnisaufstellung des depotführenden
inländischen Kreditinstituts reicht als Nachweis anzurechnender
ausländischer Steuern aus Fondsanteilen nicht aus, wenn sie keine Angaben
zur Höhe der ausländischen Kapitalerträge enthält.
2. Der Beweis der Anrechnungsvoraussetzungen kann auch nicht unter
Heranziehung der Veröffentlichungen im Bundessteuerblatt geführt
werden, da die Finanzverwaltung die dort aufgeführten Werte
ausdrücklich ohne eigene Prüfung aus den Veröffentlichungen des
Bundesverbands der Investmentgesellschaften übernommen hat.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1335 Nr. 22 OAAAB-43901
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 20.11.2002 - 4 K 411/02
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