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Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
BMF klärt Einzelfragen
Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft weg vom Leistenden hin zum Leistungsempfänger stellt eine Durchbrechung der grundsätzlichen Regelung des Umsatzsteuerrechts dar. Sie hat für die betroffenen Leistungsempfänger erhebliche, ihnen häufig noch unbekannte Konsequenzen: Die Leistungsempfänger haften nicht nur etwa für eine fremde Umsatzsteuerschuld, sondern sie werden selbst Schuldner. Betroffen von der Neuregelung sind insbesondere auch Bauleistungen, mit denen sich das hier im Überblick vorgestellte neue BMF-Schreiben beschäftigt.
I. Erweiterung der Steuerschuldnerschaft auf Grundstücksumsätze und bestimmte Bauleistungen
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft bei bestimmten Grundstücksgeschäften und Bauleistungen vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übertragen (§ 13b UStG). Diese Ausdehnung des auch als Reverse Charge bezeichneten Verfahrens dient, wie auch andere Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, der Eindämmung des Vorsteuerbetrugs. Sie hat erhebliche Auswirkungen für den Leistungsempfänger und führt zu einer weiteren Verkomplizierung des Umsatzsteuerrechts (s. dazu ausführlich Langer, ).
Der Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen betri...