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FG München Urteil v. - 4 K 1798/02 EFG 2005 S. 620

Gesetze: ErbStG § 14ErbStG § 25ErbStH 85 Abs. 3

Einbeziehung eines Vorerwerbs nach § 14 ErbStG, bei dem der Schenker sich den Nießbrauch am Grundstück vorbehalten hatte

§ 14 ErbStG i.V.m. § 25 ErbStG bei einem Vorerwerb

Erbschaftsteuer

Leitsatz

Bei der Hinzurechnung von Vorerwerben gemäß § 25 ErbStG werden diese mit ihrem Bruttobetrag angesetzt. ErbStH 85 Abs. 3 betrifft nur Fälle, in denen neben dem Vorerwerb auch der Letzterwerb unter Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers stand.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 620
EFG 2005 S. 620 Nr. 8
LAAAB-43633

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FG München, Urteil v. 27.10.2004 - 4 K 1798/02

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