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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1075/01 EFG 2005 S. 616

Gesetze: HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

Rückstellungen bei Beseitigungsverpflichtung für Windkraftanlagen

Leitsatz

Eine für die Bildung von Rückstellungen hinreichende Konkretisierung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung kann in den Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage enthalten sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2007 S. 27 Nr. 27
DStRE 2005 S. 369 Nr. 7
EFG 2005 S. 616
EFG 2005 S. 616 Nr. 8
INF 2005 S. 243 Nr. 7
OAAAB-43606

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.01.2005 - 6 K 1075/01

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