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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 731/01 EFG 2005 S. 521

Gesetze: EStG § 5 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 6, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

Rückstellung bei widerrufbarer Jubiläumsverpflichtung

Leitsatz

1. Bei der uneingeschränkten Möglichkeit des Widerrufs durch den Verpflichteten darf keine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen gebildet werden.

2. Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumszuwendungen ist nur zulässig, wenn es sich um eine rechtsverbindliche, unwiderrufliche und vorbehaltslose Verpflichtung handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 27 Nr. 27
DStRE 2005 S. 681 Nr. 12
EFG 2005 S. 521
EFG 2005 S. 521 Nr. 7
SJ 2005 S. 32 Nr. 16
WPg 2007 S. 342 Nr. 8
CAAAB-43422

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 30.03.2004 - 10 K 731/01

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