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BFH Beschluss v. - VI B 90/91

Tatbestand

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) war im Streitjahr 1988 Studentin. Mit ihrer beim Finanzgericht (FG) anhängigen Klage wendet sie sich gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides über den Lohnsteuer-Jahresausgleich 1988 vom 24.September 1990. In diesem hatte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) den von der Antragstellerin im Streitjahr 1988 bezogenen Arbeitslohn im Wege der Schätzung gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) erhöht, woraus sich ein Erstattungsbetrag von 0 DM ergab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 560
BFH/NV 1993 S. 560 Nr. 9
DAAAB-43118

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BFH, Beschluss v. 21.01.1993 - VI B 90/91 -nv-

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