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BFH Beschluss v. - V E 2/89

Tatbestand

I. Der erkennende Senat wies die Revision der Klägerin, Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 10.Mai 1983 als unbegründet zurück. Er bestätigte die Entscheidung des FG, nach der die Umsatzsteuerbescheide gegen die Klägerin für 1970 bis 1973 durch Rücknahme der dagegen eingelegten Einsprüche bestandskräftig geworden seien.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 386
BFH/NV 1990 S. 386 Nr. 6
VAAAB-43112

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BFH, Beschluss v. 26.06.1989 - V E 2/89 -nv-

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