Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) beteiligte sich zusammen mit anderen Anlegern an der Bauherrengemeinschaft ... zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Eigentumswohnungen. Treuhänderin war die inzwischen erloschene ... Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin); Vertriebsbeauftragte war die ... AG. Grundlage des Vertriebs war ein Prospekt, aus dem die Einzelheiten der Finanzierung, Größe, Lage und Grundriß der Wohnungen sowie die Gesamtkosten hervorgehen. In dem Prospekt sind die Gesamtkosten der Zweizimmereigentumswohnung der Antragstellerin mit ... DM beziffert. In dem formularmäßigen Treuhandvertrag beauftragte die Antragstellerin die Treuhänderin mit der Bearbeitung und Durchführung der mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten einschließlich der steuerlichen Betreuung und erteilte ihr umfassende Vollmacht. Über die Beendigung des Treuhandverhältnisses hinaus sollte die Treuhänderin solange aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet sein, bis sämtliche Verwaltungsakte endgültig bestandskräftig sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 464 BFH/NV 1992 S. 464 Nr. 7 EAAAB-43028
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